Sozialdienst & Entlassmanagement

„Du zählst, weil du du bist. Und du wirst bis zum letzten Augenblick deines Lebens eine Bedeutung haben.“

Cicely Saunders

Betreuung vor, während und nach dem Klinikaufenthalt

Möglichst selbstbestimmt zu leben, bedeutet Freiheit und ist ein Menschenrecht.
Jeder hat das Recht auf eine „unabhängige Lebensführung“ und die freie Wahl der Wohnform.
Sie haben das Recht, Ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem Sie leben möchten.
In Erfüllung dieser Zielsetzung orientieren wir uns an der Würde und am Selbstbestimmungsrecht des Menschen.

Mit Ihnen - für Sie

Wir unterstützen Ihre Entscheidung, so weit es uns möglich ist.
Bereits mit der Aufnahme eines Patienten in der Klinik beginnt die Sorge und gegebenenfalls die Vorbereitung für eine optimale Betreuung nach dem Klinikaufenthalt. Ergänzend zur ärztlichen und pflegerischen Versorgung stehen wir Ihnen während und nach dem Klinikaufenthalt unterstützend zur Seite.
Durch akute oder chronische Erkrankungen können Probleme im persönlichen, familiären, beruflichen und wirtschaftlichem Bereich auftreten.
Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen erarbeiten wir ein individuelles Hilfsangebot, unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Nachsorge und helfen bei der Vorbereitung Ihrer Entlassung.

Sprechzeiten

Montag  08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag  08:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch  nach Vereinbarung
Donnerstag  08:00 – 13:00 Uhr
Freitag  08:00 – 12:00 Uhr

 

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass es in Urlaubs- und Abwesenheitszeiten zu einer abweichenden Erreichbarkeit kommen kann.

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Bitte wählen Sie die interne Telefonnummer 293.

Wir setzen die Vorgaben des Rahmenvertrages Entlassmanagements um und unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • Beratung & Einleitung von geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen (AHB, Geriatrie, Frühreha)
  • Beratung in Konfliktsituationen (bei Krebserkrankung, palliative Komplexbehandlung, Suchtproblemen, usw.)
  • Beratung & Beantragung von wirtschaftlichen Hilfen (Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis, Grundsicherung, Wohngeld usw.)
  • Beratung & Vermittlung der häuslichen Versorgung unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären und sozialen Situation z.B. eines Pflegedienstes.
  • Ergänzende Maßnahmen zur ambulanten Versorgung: Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett usw.), Essen auf Rädern, Hausnotruf
  • Beratung & Unterstützung von stationärer Pflege (Pflegeheim, Kurzzeitpflege und Hospiz) – wenn die Voraussetzungen für die häusliche Versorgung nicht mehr gegeben sind und der Patient der Unterbringungsform zustimmt.
  • Beratung & Anregung von gesetzlichen Betreuungen in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt. Informationen zur Vorsorgevollmacht, zur Patientenverfügung, sowie zu Aufgaben des Betreuungsverfahrens.  

     

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